Dienstag, Januar 14, 2025

Deutsche Steuerverrechnung

Alexander Heiko Wagner

Früher oder später möchte man einen Gewinn realisieren. Schauen wir uns die allgemeine Steuerverrechnung bei deutscher Steuerplicht an. Grundsätzlich übernimmt die Depotbank die Steuerverrechnung bzw. den Steuerabzug für Ihre Kunden. Andere Anbieter/Institute übernehmen den Service aus Einfachheitsgründen nicht. Aber nun gut. Unser deutsches Steuersystem ist mit Abstand das ausgeklügelste System den ein Staat überhaupt haben kann. Man kann über vieles Verschiede diskutieren, nur nicht über unser Steuersystem. Es lässt in meinen Augen keine Konfliktpunkte zu – außer das wir immer Steuern zahlen müssen und sich der Fiskus sein Stück, sein großes Stück Kuchen holt. In Deutschland unterscheiden wir zwischen 4 Verluststeuertöpfe.

Wir gehen erstmals jeden Topf für sich allgemein durch:

Verlustverrechnungstopf (Aktien): Dieser Topf enthält Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Das bedeutet, wenn du Aktien verkaufst und dabei einen Verlust erleidest (d. h., du verkaufst die Aktien für weniger Geld, als du ursprünglich bezahlt hast), wird dieser Verlust in diesem speziellen Topf festgehalten.
Verlustverrechnungstopf (Sonstiges): Dieser Topf enthält Verluste aus allen anderen Kapitalanlagen, die keine Aktien sind. Das können zum Beispiel sein:

  • Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen, wie z. B. Aktienfonds, Mischfonds oder Rentenfonds
  • Verluste aus dem Verkauf von Anleihen (also festverzinslichen Wertpapieren)
  • Verluste aus dem Verkauf von Zertifikaten oder ähnlichen Anlageprodukten
  • Zinsverluste oder Verluste aus Dividenden, falls diese negativen Erträgen unterliegen

Verluste aus Termingeschäften: In diesem Topf werden Verluste aus Termingeschäften festgehalten. Termingeschäfte sind spezielle Finanzinstrumente, bei denen du auf zukünftige Kursentwicklungen von Anlagen setzt. Beispiele für Termingeschäfte sind in der Regel der CFD-Handel.

Verluste aus Wertlosausbuchungen:
Dieser Topf enthält Verluste, die entstehen, wenn eine Kapitalanlage vollständig wertlos wird. Das heißt, wenn eine Aktie, ein Fonds, eine Anleihe oder ein anderes Wertpapier seinen gesamten Wert verliert und du es nicht mehr verkaufen kannst. Meistens kannst du es für 0 Euro bei deinem Broker „wertlos ausbuchen“ lassen. Bitte beachte, dass du bei diesem Vorgehen, auf alle derzeitigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus diesem Wertpapier verzichtest. Somit entfallen jegliche Ansprüche bei späterem Aufleben dieses Wertpapiers. 

Beispiele:

  • Eine Aktie eines insolventen Unternehmens, die nicht mehr gehandelt wird
  • Ein Fonds, der liquidiert wird und keinen Rückkaufswert mehr hat

Im Folgenden gehe ich nur auf beide erstgenannten Töpfe ein. Für Details an beide anderen Töpfe bitte ich um Kontaktaufnahme zu euren Anbietern. Dort könnt Ihr die entsprechenden Informationen abfragen. Warum? Manche Broker bieten keinen CFD-Handel und somit keine Verrechnungsgrundlage.

Bevor wir jedoch das Rechnen beginnen und uns tatsächlichen Fakten widmen, benötigen wir Rüstwerkzeug. Wir müssen uns erstmals die Steuerhöhen anschauen. Anbei eine Tabelle für die Übersicht der Abgeltungssteuer im Detail.

Eine Kirchensteuerpflichtigkeit mindert die Abgeltungssteuer.

Anhand dieser Werte könnt Ihr steuerliche Berechnungen in euren Belegen nachrechnen und überprüfen. Die Werte in der Tabelle sind auf 2 Nachkommastellen gerundet. Entsprechend könnte es zu Abweichungen kommen.

Da wir nun die Berechnungsgrößen kennen, können wir mit der eigentlichen Steuerverrechnung fortfahren.

Ein erzielter Verlust wird zuerst mit bereits gezahlter Abgeltungsteuer verrechnet und erstattet. Im Anschluss erfolgt die Rückführung eines möglicherweise bestehenden Freistellungsauftrags. Sollten danach noch übersteigende Verluste verbleiben, wird der entsprechende Verlustverrechnungstopf ergänzt.

Wenn Gewinne realisiert werden, erfolgt zunächst ein Scan der Verlustverrechnungstöpfe. Sollte eine Verrechnung möglich sein, wird dies vorgenommen. Anschließend wird der Freistellungsauftrag berücksichtigt, bevor die Abgeltungsteuer zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer abgezogen wird.

Es gibt vier spezifische Verlustverrechnungstöpfe, welche wir bereits oben besprochen haben. Diese Töpfe folgen einem hierachischem und gesetzlich vorgegebenem Verrechnungsverfahren:

  • Der Verlustverrechnungstopf für Aktien kann ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
  • Der Verlustverrechnungstopf für Sonstige kann mit Erträgen aus Dividenden, dem Verkauf von Fonds, ETFs, Zertifikaten und weiteren Derivaten verrechnet werden. Außerdem können Aktiengewinne berücksichtigt werden, jedoch nur, wenn der Verlustverrechnungstopf für Aktien keine Werte aufweist.

Bei der Erstattung bereits gezahlter Steuern erfolgt ebenfalls eine Unterscheidung zwischen Aktienverkäufen und anderen Erträgen.

  • Ein Verlust aus Aktien kann nur mit der gezahlten Steuer aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
  • Ein Verlust aus derivativen und anderen/sonstigen Verkäufen wird zu erst mit der Steuer aus dem Bereich „Sonstige“ verrechnet. Falls hier keine Steuer vorhanden ist, kann der sonstige Verlust auch mit der Steuer aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Bitte beachten: Die Verrechnung passiert bei den meisten Brokern/Depotbanken automatisch. Aber es gibt eventuell Unterschiede bei der Umsetzung.

Letztlich gilt: Ich bin kein Steuerberater und habe dementsprechend keine Beratungslizenz. Das Gesetz ist ständig im Wandel. Für konkrete Anliegen und Fälle wendet Euch bitte an euren Steuerberater oder euer zuständiges Finanzamt. Gerne könnt Ihr mir eine Nachricht schreiben und wir schauen uns deine Situation genau an.